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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-269  

Betreff: Erstellung eines Radverkehrkonzeptes für die Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
15.11.2021 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
07.12.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt für den Radverkehr bis 2023 Mittel in Höhe von rd. 1,46 Milliarden Euro allein für diesen Bereich zur

Verfügung. Ab sofort können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom BMVI für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-

Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund

660 Millionen Euro stehen bis 2023 dafür bereit.

Radverkehrsprojekte können durch das Sonderprogramm “Stadt und Land“ mit einer

rderquote von 75% rechnen. Voraussetzung für diese Förderung ist ein Radverkehrskonzept in der Kommune.

Derzeit besitzt die Stadt Barmstedt kein Radverkehrskonzept. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann bis zu 75% gefördert werden.

Die derzeit vorhandenen Verkehrsflächen der Stadt Barmstedt bestehen aus Straßen-, Gehweg- und Parkplatzflächen. Verkehrsflächen, die nur dem Radverkehr zur Verfügung stehen, gibt es derzeit nicht. In vielen Straßen ist auf Grund der nur begrenzt vorhandenen öffentlichen Flächen ein Ausbau von separaten Radwegen nicht möglich. Das zu erstellende Radverkehrskonzept soll neue Möglichkeiten aufzeigen, die vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen so umzugestalten, dass sich die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht und das Radfahren insgesamt attraktiver wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gern. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gemäß der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium; Stadtvertretung.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes und stellt die

erforderlichen Mittel im Haushalt 2022 zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für ein Radverkehrskonzept liegen lt. RAD SH bei ca. 30.000 €.
 


Anlage/n:

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

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