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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-267  

Betreff: Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des nach der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt zu besetzenden neuen ständigen Ausschusses
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.08.2021 wurde der Beschluss gefasst, dass ein neuer ständiger Ausschuss, mit dem Namen Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz gebildet werden soll. Hierfür ist eine Änderung der Hauptsatzung nötig.

In der Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt vom 28.09.2021 soll die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Wenn der 1. Änderung zugestimmt wird sind die Mitglieder und stellv. Mitglieder des Ausschusses zu wählen. Nach der Wahl der Mitglieder des neuen ständigen Ausschusses muss auch die Wahl der/des Vorsitzenden und dessen Stellvertretenden von der Stadtvertretung durchgeführt werden.

 

Wahlverfahren gemäß §46 Abs. 5 GO:

 

Den Fraktionen steht ein Vorschlagsrecht zu. Die Fraktionen entscheiden in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen, für welchen Ausschuss sie einen Vorsitzenden Vorschlagen möchten (Zugriffsrecht). Sofern mehrere Fraktionen die gleiche Höchstzahl haben, entscheidet das Los, welches der Bürgervorsteher zieht.

 

Weiter ergibt sich, dass die Ausschüsse beim Zugriffsverfahren in ihrer Gesamtheit zu sehen sind. Insofern müssen bei einer Wahl von Ausschussvorsitzenden für Ausschüsse, die es zum Zeitpunkt der Wahl der Vorsitzenden (im vorliegenden Fall die konstituierende Sitzung) noch nicht gegeben hat, die erfolgten Zugriffe auf Ausschussvorsitze Berücksichtigung finden. Die Höchstzahlen müssen also entsprechend der Sitzzahlen der Fraktionen gebildet werden und dann die vorhandenen Ausschussvorsitze auf die Höchstzahlen angerechnet werden (gestrichen werden). Dadurch ergibt sich das Zugriffsrecht für den neuen Ausschuss.

 

Fraktionen

CDU

SPD

Grüne

BALL

FWB

Sitze

6

5

2

5

5

: 0,5

12,00 (1)

10,00 (2) (3) (4)

4,00 (5) (6)

10,00 (2) (3) (4)

10,00 (2) (3) (4)

: 1,5

4,00 (5) (6)

3,33 (7)

1,33

3,33 (7)

3,33 (7)

: 2,5

2,40

2,00

0,80

2,00

2,00

: 3,5

1,71

1,43

0,57

1,43

1,43

 


 

1.

CDU

Bau- und Umweltausschuss

O. Schmidt

2.

FWB

Hauptausschuss

C. Kahns

SPD

 

BALL

 

3.

FWB

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport

 

SPD

H. Hansen

BALL

 

4.

FWB

Ausschuss für Jugend und Soziales

 

SPD

 

BALL

K. Kuberzig

5.

Grüne

Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Dr. G. Thiel

6.

CDU

Werkausschuss

D. Tetz

 

Grüne

 

7.

SPD

Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz

 

 

BALL

 

 

FWB

 

 

Das Vorschlagsrecht für den neuen Ausschuss (7) liegt somit bei SPD, BALL und FWB. Das Los entscheidet über das Vorschlagsrecht.

 

Der/Die Vorsitzende muss Mitglied des Ausschusses sein. Für die Wahl der Stellvertretung gilt das gleiche Vorgehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen. .


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung wählt Frau/Herr…. zur/zum Vorsitzenden des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz.

 

Die Stadtvertretung wählt Frau/Herr…. zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz.


Finanzielle Auswirkungen:

-entfällt-


Anlage/n:

-keine-

 

 

gez. S. Werner

roleitender Beamter

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