Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-418
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht. Außerdem sind die Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds vom 08. Mai 2008, der Erlass des Innenministeriums vom 30. Juni 2009 mit Hinweisen und Empfehlungen zur Ausschöpfung der Einnahmenquellen und zur Begrenzung der Ausgaben sowie ein Fachaufsatz zur Unternehmenssteuerreform 2008 beigefügt.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 1.786.200 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Der Ausgleich kann jedoch nur durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 149.500 EUR erreicht werden. Die Ursachen liegen in den zu erwartenden Einnahmenausfällen aufgrund des Konjunktureinbruchs als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 24.500 EUR bzw. 165.000 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 120.000 EUR um 20.000 EUR niedriger veranschlagt als 2009. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer vermindert sich gegenüber 2009 um 40.600 EUR auf 432.100 EUR. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hingegen erhöht sich geringfügig um 500 EUR auf 12.300 EUR. Die Ausgleichsleistungen nach § 31 a Finanzausgleichsgesetz steigen um 1.900 EUR auf 53.700 EUR. Bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen ist gegenüber 2009 mit Mindereinnahmen von 107.800 EUR zu rechnen. Es ist zu erwarten, dass der Kreis Pinneberg den Umlagesatz für die Erhebung der Kreisumlage von derzeit 37,75 % anhebt. In der Haushaltsplanung wird vorsorglich mit einem Hebesatz von 39,00 % kalkuliert. Dies führt zu einer Mehrbelastung von rd. 15.100 EUR.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 wird die Schulumlage auf insgesamt 277.800 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 125.900 EUR, das sind 4.600 EUR mehr als 2009.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 182.000 EUR ergibt sich gegenüber 2009 ein Mehraufwand von 41.200 EUR.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf 151.300 EUR, davon entfallen 130.900 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 20.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ist in sich ausgeglichen. Aufgenommen ist die Entschlammung der Klärteiche mit zu erwartenden Kosten von rd. 84.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt mit 8.100 EUR durch eine Entnahme aus der hierfür vorgesehenen Rücklage und mit einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 75.900 EUR. Ebenfalls neu veranschlagt ist die Überprüfung des Kanalnetzes. Die zu erwartenden Gesamtkosten von rd. 70.000 EUR sind mit jeweils 25.000 EUR auf die Haushaltsjahre 2010 und 2011 sowie mit 20.000 EUR auf das Haushaltsjahr 2012 verteilt. Der sich in den einzelnen Haushaltsjahren ergebende Mehrbedarf wird durch Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage finanziert.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 auf 636.500 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 260.600 EUR (+ 20.300 EUR mehr als 2009). Der Umlagesatz beträgt 21,55 %.
Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ist mit 47.700 EUR veranschlagt. Dieser Betrag entspricht der Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.
Der noch im Kernhaushalt 2009 für die Folgejahre prognostizierte kontinuierliche Anstieg des freien Finanzspielraumes ist durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht mehr möglich. Festzustellen ist nunmehr eine gegenläufige Entwicklung in den negativen Bereich:
| Freier Finanzspielraum | |||
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
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Kernhaushalt 2010 | 0 | - 66 | - 47 | - 110 |
Kernhaushalt 2009 | 152 | 295 | 355 | k. A. |
Haushaltsverschlechterung | - 152 | - 361 | - 402 |
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Zu den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ist anzumerken, dass zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts Mittel der allgemeinen Rücklage in Höhe von 149.500 EUR bzw. 79.500 EUR eingesetzt wurden. Um diese Beträge fallen die vorstehenden Haushaltsverschlechterungen dem Grunde nach noch entsprechend höher aus.
Bei Durchsicht des Verwaltungshaushalts ist festzustellen, dass die Ausgabeansätze durchweg sehr knapp kalkuliert sind. Ein nennenswertes Einsparpotential wird nicht gesehen. Von daher sollten Beschlüsse zur Verbesserung der Einnahmesituation herbeigeführt werden. Damit könnte gleichzeitig die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds geschaffen werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass in dem Haushaltsjahr der Antragstellung die Hebesätze für die Grundsteuer A auf mindestens 330 Prozent und für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer auf mindestens 350 Prozent festgesetzt sind. In der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sind die Hebesätze für die Grundsteuer A zurzeit auf 310 v. H., für die Grundsteuer B ebenfalls auf 310 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. festgesetzt.
Eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 330 Prozent würde zu einer geringfügigen Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 1.500 EUR auf insgesamt rd. 26.000 EUR führen.
Eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 350 Prozent würde zu einer Erhöhung des Steueraufkommens um rd. 20.000 EUR auf insgesamt 185.000 EUR führen.
Für die Steuerpflichtigen würden sich im Einzelnen folgende maximale Mehrbelastungen ergeben:
Höhe der Messbeträge | Objekte | max. Mehrbelastung p. a. |
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bis 50,00 EUR | 143 | 20,00 EUR |
von 50,01 EUR bis 100,00 EUR | 198 | 40,00 EUR |
von 100,01 EUR bis 150,00 EUR | 197 | 60,00 EUR |
von 150,01 EUR bis 200,00 EUR | 40 | 80,00 EUR |
von 200,01 EUR bis 250,00 EUR | 22 | 100,00 EUR |
über 250,00 EUR bis 1.119,35 EUR Höchstbetrag | 32 | 447,74 EUR |
Gesamtzahl Objekte in der Veranlagung | 632 |
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Die beigefügte Abhandlung über die Unternehmenssteuerreform 2008 mit den sich auf die Gewerbesteuer ergebenden Auswirkungen wurde der Verwaltung am 30. September 2009 vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag übersandt. Dargestellt werden im Wesentlichen die Entlastungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die Entlastungswirkung bei Personenunternehmen bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. am größten ist. Ein Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 380 v. H. ist daher für Personenunternehmen vorteilhafter als ein niedrigerer Gewerbesteuerhebesatz.
Kapitalgesellschaften zahlen hingegen bei höheren Gewerbesteuerhebesätzen generell mehr Gewerbesteuer. Allerdings profitieren sie durch die weit reichenden Entlastungen der Unternehmenssteuerreform. Zudem könnte überlegt werden, ob eventuelle Mehrbelastungen etwa durch kommunale Wirtschaftsförderung kompensiert werden können.
Für Kommunen, deren Unternehmensstruktur weit überwiegend Personenunternehmen aufweist, wird daher ein Gewerbesteuerhebesatz von 380 v. H. empfohlen. Dadurch steigt das Steueraufkommen der Kommunen und gleichzeitig werden die ansässigen Personenunternehmen größtmöglich entlastet, während die steigende Belastung bei Kapitalgesellschaften gerechtfertigt ist bzw. kompensiert werden kann.
Für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen würde sich auf Basis der Vorauszahlungsbescheide zur Gewerbesteuer 2009 eine Netto-Mehreinnahme von rd. 9.800 EUR ergeben (ein um rd. 12.000 EUR höheres Steueraufkommen abzüglich 2.200 EUR Gewerbesteuerumlage). Gewerbesteuervorauszahlungen für 2009 leisten zurzeit 24 Personenunternehmen (anteiliges Steueraufkommen = rd. 91.200 EUR) und 3 Kapitalgesellschaften (anteiliges Steueraufkommen = rd. 11.000 EUR).
Der vorliegende Haushaltsentwurf vom 05. November 2009 berücksichtigt eine eventuell zu beschließende Anhebung der Realsteuerhebesätze nicht.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist mit 327.300 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ebenfalls ausgeglichen.
Für Beschaffungsmaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr sind insgesamt 3.000 EUR veranschlagt.
Weiterhin sind Mittel in Höhe von 15.000 EUR für den Ankauf des Bolzplatzes Lerchenweg bereitgestellt. Für die Erneuerung von Spielgeräten beläuft sich die Haushaltsveranschlagung auf 500 EUR.
Die vorsorglich veranschlagten Mittel für Maßnahmen der Abwasserbeseitigung belaufen sich auf 10.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der Abschreibungsrücklage.
Der Vermögenshaushalt 2010 ist insbesondere geprägt durch verschiedene Rücklagenentnahmen, die zum größten Teil an den Verwaltungshaushalt abgeführt werden. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht dies im Einzelnen:
| Allgemeine Rücklage | Entschlammungsrücklage | Abschreibungsrücklage | Gebühren-ausgleichsrücklage |
| EUR | EUR | EUR | EUR |
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Stand 31.12.2009 | 258.000 | 8.100 | 123.500 | 120.200 |
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Ausgleich Vermögenshaushalt | - 18.500 |
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Ausgleich Verwaltungshaushalt | - 149.500 |
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Entschlammung Klärteiche |
| - 8.100 |
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Abwasserbeseitigung Vermögenshaushalt |
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- 10.000 |
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Entschlammung Klärteiche |
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- 75.900 |
Ausgleich Gebührenhaushalt |
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- 17.600 |
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Stand 31.12.2010 | 90.000 | 0 | 113.500 | 26.700 |
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen sowie von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis zu nehmen.
b) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2010,
Haushaltserlass 2010,
Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds,
Erlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung,
Fachaufsatz zur Unternehmenssteuerreform 2008.
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76