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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-253  

Betreff: Erstellung eines Freiflächenkonzeptes für eine großflächige Photovoltaikanlage
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
16.09.2021 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Energiewende in Schleswig-Holstein ist in vollem Gange. In diesem Zuge entfaltet sich auch in der Gemeinde Bokel der Markt von Solar-Freiflächenanlagen. Hier besteht durch ein größeres Unternehmen der Wunsch nach dem Bau einer rund 60 ha großen Freiflächenanlage. Die Planung solcher Anlagen bzw. die Bauleitplanung stellt die Gemeinden vor große Herausforderungen. Gemeinde, Kreise und Planungsbüros fragen immer wieder nach Hinweisen, wie mit diesen großen Projekten umgegangen werden soll. Deshalb haben Innen- und Umweltministerium den Entwurf eines Beratungserlasses zur Planung großflächiger Solarfreiflächenanlagen erarbeitet. Er soll die Träger der Bauleitplanung dabei unterstützen, den Bau solcher Anlagen unter Abwägung aller landesplanerischen, bauplanungsrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben und Belange auf geeignete Räume zu lenken. In diesem Entwurf wird eine Alternativen-Prüfung sowie ein gesamträumliches Konzept gefordert. Hierfür ist die Erstellung eines Freiflächenkonzeptes eine gute Möglichkeit, um auch alternative Standorte gemeindeübergreifend zu betrachten und zu bewerten.

 

Die Gemeinde Bokel beabsichtigt, auf Grund der aktuellen Entwicklung ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erstellen, um die Nutzung von Solarenergie auf Freiflächen im Gemeindegebiet raumverträglich zu steuern und um die überörtlichen Fachplanungen sowie die Forderungen der Landesplanungsbehörden zu erfüllen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Bokel gem. § 28 GO.

 


Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:

 

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Erarbeitung eines Flächenkonzeptes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Handlungsrichtlinie für die Gemeinde und als gemeindliche Arbeitsgrundlage für weitergehende Fach- und Raumplanungen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten hierfür sollen über einen städtebaulichen Vertrag abgerechnet werden.

 


Anlage/n:

Honorarangebot
 

 

 

gez. Lichy

Fachbereichsleitung

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