Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-250
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Sachverhalt:
Bis 2019 wurde der Volkstrauertrag in Form einer Feierstunde gemeinsam mit der Gesangsgruppe aus Horst und der Freiwilligen Feuerwehr gestaltet. Die Besucherzahlen lagen zwischen 15 und 25 Personen, mit abnehmender Tendenz.
Im vorherigen Jahr wurde aufgrund der Coronapandemie der Volkstrauertag wie folgt durchgeführt: gegen 9:30 Uhr legte die Abordnung einen Kranz am Denkmal nieder. Hier war die Aufschrift der Schleife
„Für Frieden!
Die Bürgerinnen und Bürger aus Bokel“
zu lesen.
Hierzu konnten sich Bürgerinnen und Bürger am Denkmal einfinden, um ein wenig Inne zu halten oder ebenfalls Blumen niederzulegen.
Diese Möglichkeit zur Gestaltung des Volkstrauertages scheint eine gute Alternative zu den bereits vergangenen Volkstrauertagen zu sein und man könnte dies in den nächsten Jahren so fortführen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gestaltung des Volkstrauertages wie folgt: Am Volkstrauertag wird ein Kranz mit Schleife niedergelegt. Bürgerinnen und Bürger können sich am Denkmal ebenfalls einfinden und Blumen niederlegen. Es wird die Verwaltung beauftragt, die Gestaltung des Volkstrauertrages zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für einen Kranz belaufen sich auf voraussichtlich. 50,- € bis 70,- € .
Anlage/n:
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gez. Werner
Fachbereichsleitung
Kontakt & Öffnungszeiten
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