Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-248
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt (§ 95n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 59.365,76 EUR aus. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Schlussbilanz der Gemeinde Bokel zum 31.12.2016 weist für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 287.152,83 EUR aus.
Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach Umbuchung würde die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 227.787,07 EUR ausweisen und würde dementsprechend 10,11 % der Allgemeinen Rücklage (2.253.879,21 EUR) betragen.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 59.365,76 EUR durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage zu decken.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n GO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2016 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 59.365,76 EUR wird durch Umbuchung aus Ergebnisrücklage gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2016 inklusive Anhang
- Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2016
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2016 inkl. Anlagen (1133 KB) | |||
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2 | Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2016 (549 KB) |
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