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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-245  

Betreff: 3.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
01.12.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die aktuelle Gebührenkalkulation ist für die Jahre 2020 bis 2022 aufgestellt. Aufgrund der hohen Kosten für die Entschlammung der Klärteiche und der damit verbundenen Tatsache dass die jährlichen Rückstellungen hierfür nicht ausreichend waren, ist eine vorzeitige Überplanung der Gebührenkalkulation notwendig. Unter Zugrundelegung einer moderaten Steigerung des Kostenindexes wird für die jährliche Rücklage zur Entschlammung der Klärteiche ein Betrag von 61.600,- € vorgeschlagen.

 

Empfohlen wird ein verkürzter zweijähriger Kalkulationszeitraum 2022/2023, damit im darauf folgenden Kalkulationszeitraum ab 2024 noch ein Ausgleichsjahr für die Verrechnung von möglichen Unterdeckungen offen bleibt.

 

 

Gebühr in / m³

 

Kostenniveau 2022/2023     1,90    

Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren  0,42                    

Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2022/23  2,32    

Vergleich bisher      1,69   

 

 

Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die 3.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt


Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2022.


Anlage/n:

3. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
 

Ergebnisse Gebührenberechnung

 

cklage Entschlammung

 

Entschlammungsrhytmus

 

 

Gez.

 

Maier

Fachbereichsleitung.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Nachtragssatzung SW Brande-Hörnerkirchen zum 1.1.2022 (136 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisse Brande vKalk 22-23 (176 KB)      
Anlage 3 3 Br.-H. Rücklage Entschlammung (104 KB)      
Anlage 4 4 Br.-H. Entschlammungsrhytmus (337 KB)      

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