Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-245
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Sachverhalt:
Die aktuelle Gebührenkalkulation ist für die Jahre 2020 bis 2022 aufgestellt. Aufgrund der hohen Kosten für die Entschlammung der Klärteiche und der damit verbundenen Tatsache dass die jährlichen Rückstellungen hierfür nicht ausreichend waren, ist eine vorzeitige Überplanung der Gebührenkalkulation notwendig. Unter Zugrundelegung einer moderaten Steigerung des Kostenindexes wird für die jährliche Rücklage zur Entschlammung der Klärteiche ein Betrag von 61.600,- € vorgeschlagen.
Empfohlen wird ein verkürzter zweijähriger Kalkulationszeitraum 2022/2023, damit im darauf folgenden Kalkulationszeitraum ab 2024 noch ein Ausgleichsjahr für die Verrechnung von möglichen Unterdeckungen offen bleibt.
Gebühr in €/ m³
Kostenniveau 2022/2023 1,90
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren 0,42
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2022/23 2,32
Vergleich bisher 1,69
Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die 3.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2022.
Anlage/n:
3. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Ergebnisse Gebührenberechnung
Rücklage Entschlammung
Entschlammungsrhytmus
Gez.
Maier
Fachbereichsleitung.
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