Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-241
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Sachverhalt:
Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind nachträglich von der Gemeindevertretung zu genehmigen (§ 95d Abs. 1 GO).
Ergebnisrechnung (5xxxxx): |
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Mehraufwendungen insgesamt (siehe Detaildarstellung in der Anlage) | 118.382,24 EUR |
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Finanzrechnung (7xxxxx) |
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Mehrauszahlungen insgesamt | 0,00 EUR |
(siehe Detaildarstellung in der Anlage) |
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Die Mehraufwendungen sind zum großen Teil durch die Erhöhung der Rückstellung zur Entschlammung der Klärteiche in Höhe von 35.100,00 EUR entstanden. Weiter sind durch die Umbuchung der Niederschlagswassergebühr für gemeindeeigene Flächen als interne Leistungsbeziehung außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 41.335,02 EUR entstanden. Diesen stehen allerdings Erträge in entsprechender Höhe entgegen.
Die verschiedenen Abschreibungen stellen einen weiteren nennenswerten Posten der Mehraufwendungen dar
Die Deckung dieser Überschreitungen erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses (§ 95d Abs. 1 S. 2 GO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 59.365,76 EUR aus.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95d Abs. 1 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 118.382,24 EUR, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 entstanden sind (§ 95d Abs. 1 GO).
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Anlagen
Anlagen:
- Liste Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2016
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Liste Haushaltsueberschreitungen zum Jahresabschluss 2016 (208 KB) |
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