Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-237
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Sachverhalt:
Der AZV Südholstein plant in diesem Jahr die RW-Kanalisation im Bereich Brunnenstraße zwischen Galgenberg und Bahnübergang Brunnenstraße zu erneuern. Im Zuge der Auftragserteilung wurde bei der Stadt Barmstedt angefragt, ob die Stadt Barmstedt die Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerung übernimmt. Da für dieses Jahr keine Finanzmittel für diese Maßnahme eingeplant sind, wird die Rechnungsstellung erst im Jahr 2022 erfolgen.
Da eine Erneuerung der Straßenentwässerung normalerweise mit dem Neubau der Straßenflächen einhergeht, wurde bei dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) nachgefragt, ob eine Erneuerung der Straßenflächen in absehbarer Zeit geplant ist. Von Seiten des LBV`s wurde mitgeteilt, dass eine solche Planung derzeit nicht vorliegt. Auf Grundlage dieser Auskunft ist aus Sicht des Fachbereiches Bauen eine Erneuerung im Zuge des Neubaus der RW-Kanalisation in der Zusammenarbeit mit dem AZV Südholstein sinnvoll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt der Erneuerung der Straßenentwässerung im Zuge der Erneuerung der RW-Kanalisation durch den AZV Südholstein zu. Die Finanzmittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten liegen nach Aussage des AZV Südholstein bei ca. 20.000,00 €.
Anlage/n:
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76