Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-234
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Sachverhalt:
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 der Gemeinde Bokel wird zur Prüfung und zur anschließenden Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorgelegt (§ 95n Abs. 6 i.V.m. § 95n Abs. 3, 5 GO). Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beigefügt (§ 54 Abs. 5 S. 1 GemHVO-Doppik).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 95n Abs. 6 GO i.V.m. § 4 Abs. 1 lit. c Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§§ 28 S. 1, 95n Abs. 3 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlage/n:
- Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 inkl. Anhang
- Lagebericht der Gemeinde Bokel
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 01.01.2014 (255 KB) | |||
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2 | Eröffnungsbilanz Bokel zum 01.01.2014 inkl. Anhang (582 KB) |
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