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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-229  

Betreff: Beschluss über die Leit- und Entwicklungsziele aus dem Stadtmarketingkonzept (GLC)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marcel
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Ausgehend von der Vorstellung der Ziele, Strategie und Zeitachsen des Stadtmarketings im Mai 2021 (Vorlage VO/2021-376-1) aufgrund eines Fraktionsübergreifenden Antrages, wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen die Strategischen Leit- und Entwicklungsziele aus dem Stadtmarketingkonzept von GLC aus 2018 durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen. Dieses Vorgehen wird im Gutachten so empfohlen (S. 175).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 8a der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Strategischen Leit- und Entwicklungsziele aus dem Stadtmarketingkonzept für die Stadt Barmstedt von GLC Glücksburg Consulting AG aus 2018 (Seite 110 bis 114) werden als Strategischer Handlungsrahmenr das Stadtmarketing beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

- Handlungsrahmen für das Stadtmarketing (GLC-Stadtmarketingkonzept)
 

 

 

 

gez. Werner

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handlungsrahmen für das Stadtmarketing (GLC-Stadtmarketingkonzept) (127 KB)      

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