Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-229
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Sachverhalt:
Ausgehend von der Vorstellung der Ziele, Strategie und Zeitachsen des Stadtmarketings im Mai 2021 (Vorlage VO/2021-376-1) aufgrund eines Fraktionsübergreifenden Antrages, wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen die Strategischen Leit- und Entwicklungsziele aus dem Stadtmarketingkonzept von GLC aus 2018 durch die Stadtvertretung beschließen zu lassen. Dieses Vorgehen wird im Gutachten so empfohlen (S. 175).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 8a der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Strategischen Leit- und Entwicklungsziele aus dem Stadtmarketingkonzept für die Stadt Barmstedt von GLC Glücksburg Consulting AG aus 2018 (Seite 110 bis 114) werden als Strategischer Handlungsrahmen für das Stadtmarketing beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Beschluss ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Handlungsrahmen für das Stadtmarketing (GLC-Stadtmarketingkonzept)
gez. Werner
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Handlungsrahmen für das Stadtmarketing (GLC-Stadtmarketingkonzept) (127 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76