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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-224  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95d GO im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind nachträglich von der Gemeindevertretung zu genehmigen (§ 95d Abs. 1 GO).

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt

(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

127.471,60 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx)

 

Mehrauszahlungen insgesamt

28.487,44 EUR

(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

 

 

 

Die Mehraufwendungen sind zum großen Teil durch die Erhöhung der Rückstellung zur Entschlammung der Klärteiche in Höhe von 35.100,00 EUR entstanden. Die verschiedenen Abschreibungen stellen einen weiteren nennenswerten Posten der Mehraufwendungen dar.

 

Im Bereich der Mehrauszahlungen sind 12.616,67 EUR für investive Maßnahmen angefallen. Diese Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung im Bereich der laufenden Verwaltung geplant und bedurften somit einer Umbuchung.

 

Darüber hinaus wurden Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für die Gewerbesteuerumlage durch erhöhte Gewerbesteuererträge und -einzahlungen verursacht. Die Begründungen sind der anliegenden Liste zu entnehmen.

 

Die Deckung dieser Überschreitungen erfolgte im Rahmen des Jahresabschlusses (§ 95d Abs. 1 S. 2 GO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 52.129,57 EUR aus.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95d Abs. 1 GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 127.471,60 EUR und Auszahlungen in Höhe von 28.487,44 EUR, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 entstanden sind (§ 95d Abs. 1 GO).

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage
 


Anlage/n:

-          Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2015

 


 

gez. Maier
Fachbereichsleistung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2015 (146 KB)      

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