Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-221
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Sachverhalt:
Per Antrag vom 22.07.2021 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2022 um die Zahlung eines Zuschusses für ihre Institution gebeten.
Im Jahr 2021 wurde ein Zuschuss in Höhe von 3.003,00 € gewährt.
Die Höhe der beantragten Förderung entspricht dem Nutzeranteil und wurde durch die Stadt Elmshorn ermittelt. Für das Jahr 2022 wird eine Förderung in Höhe von 2.843,28 € beantragt.
Der Ausschuss sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2022 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Entsprechend § 1d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ist für den Zuschussantrag der Ausschuss für Jungend und Soziales zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales der Stadt Barmstedt spricht sich für die Zahlung der institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte im Jahr 2022 in Höhe von 2.843,28 € aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag wurde für die Haushaltsplanung 2022 beim Konto 13.331010.531801 berücksichtigt.
Anlage/n:
Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn vom 22.07.2020
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Familienbildungsstätte, Antrag Institutionelle Förderung 2022 (1633 KB) |
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