Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-215
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Sachverhalt:
Immer häufiger werden Förderaufrufe für Kommunen im sogenannten „Windhundverfahren“ gestartet. Wegen begrenzter Fördermittel kommen hier nur die Entscheidungsschnellsten Kommunen in den Genuss von Fördermitteln. Um hier schnell agieren zu können haben einige Kommunen, wie z. B. die Stadt Uetersen, ihre Verwaltungsspitze ermächtigt, aktiv zu werden, ohne dass ein Beschluss der Selbstverwaltungsgremien vorliegt.
Sollte es Fälle geben, bei denen die Selbstverwaltung anderer Meinung ist als die Verwaltung, kann auf den Abruf der Fördermittel verzichtet werden, ohne dass ein Schaden entsteht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, grundsätzlich Förderanträge für Programme, die im Windhundverfahren verteilt werden auf den Weg bringen zu können, ohne dass ein Beschluss der Selbstverwaltungsgremien vorliegt.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, grundsätzlich Förderanträge für Programme, die im Windhundverfahren verteilt werden auf den Weg bringen zu können, ohne dass ein Beschluss der Selbstverwaltungsgremien vorliegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aussicht auf Fördermittel wird damit erhöht.
gez. Goos
Stellv. Fachbereichsleiter.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76