Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-200
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Sachverhalt:
Im Zuge der Planung hat das zuständige Forstamt festgestellt, dass in der Fläche des zukünftigen Bebauungsplanes 79 eine Waldfläche entstanden ist. Nach Auffassung der Forstbehörde müssen entsprechende Waldabstände eingehalten werden. Dies macht den Bau der Einrichtungen der Grünen Wolke unmöglich.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Barmstedt einen Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Waldfläche von den Voreigentümern widerrechtlich entfernt wurde und ein entsprechender Ausgleich im Bebauungsplan 47 A/B in einer Größe von 2.660 qm bereits geschaffen worden ist. Die nachträgliche Zustimmung der Forstbehörde wurde im Planverfahren signalisiert. Der Niederwald wurde durch den Forstbetriebshof Itzehoe/Barmstedt angepflanzt und 2019 nochmals überprüft und nachbepflanzt. Ein Antrag auf Waldumwandlung wurde durch die Voreigentümer nicht gestellt, so dass der Antrag durch die Stadt nunmehr lediglich nachgeholt worden ist.
Alle anderen Gutachten sind zwischenzeitlich fertiggestellt, so dass nach Klärung der
Waldproblematik ein Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. Aufgrund der Verfahrenseile (hinsichtlich des Bauvorhabens „Grüne Wolke“) ist zu überlegen, ob der Bauausschuss auf eine Vorberatung verzichtet und den Auslegungsbeschluss direkt
in der Stadtvertretung am 28.09.2021 fassen lässt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
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Anlage/n:
gez. Dieckmann
Fachbereichsleitung
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