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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-411  

Betreff: 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen; hier: Offenlegung des Planentwurfes
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Vorberatung
07.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen ist im Aufstellungsverfahren so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Zwischenzeitlich wurden seitens der Gemeinde des Amtsbezirkes noch weitere Änderungswünsche geäußert, die bereits inhaltlich mit der Landesplanungsbehörde abgestimmt wurden. Der nächste Schritt im Verfahren ist die Billigung des Planentwurfes, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die dazu gehörende Auslegung der Unterlagen unter Berücksichtigung der noch einzuarbeitenden Änderungswünsche der Gemeinde, deren Zustimmung besonders erfolgte.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Genehmigung des Planentwurfes

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen unter Einbeziehung der genannten Änderungswünsche zu genehmigen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde bokel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

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