Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-184  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95d GO im Rahmen des Jahresabschlusses 2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind nachträglich von der Gemeindevertretung zu genehmigen (§ 95d I GO).

 

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

 

Mehraufwendungen insgesamt

(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

113.134,11 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx)

 

 

Mehrauszahlungen insgesamt

15.064,41 EUR

(siehe Detaildarstellung in der Anlage)

 

 

Die Mehraufwendungen sind zum großen Teil durch die Erhöhung der Rückstellung zur Entschlammung der Klärteiche in Höhe von 35.100,00 EUR entstanden. Die verschiedenen Abschreibungen stellen einen weiteren nennenswerten Posten der Mehraufwendungen dar. Darüber hinaus wurden Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für die Gewerbesteuerumlage durch erhöhte Gewerbesteuererträge und -einzahlungen verursacht.  Die Begründungen sind der anliegenden Liste zu entnehmen.

 

Die Deckung dieser Überschreitungen ist sichergestellt (§ 95d I 2 GO). Der Jahresabschluss  2014 weist weiterhin einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.200,52 EUR aus.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung zur Vertretung derer Interesse ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss (§ 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95d I GO).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel genehmigt die Über- und Außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 113.134,11 EUR und Auszahlungen in Höhe von 15.064,41 EUR, die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 entstanden sind (§ 95d Abs. 1 GO).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlage
 


Anlage/n:

-          Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2014

 

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2014 (56 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner