Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-183  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
03.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2014 inklusive Anhang wird dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss 2014 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.200,52 EUR aus. Der Jahresüberschuss, der nicht für den Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird, ist der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklagen zuzuführen (§ 25 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

Die Ergebnisrücklage darf höchstens 25 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Ergebnisrücklage dient dabei dem Ausgleich von Jahresfehlbeträgen (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik).

 

Es ist somit darauf zu achten, dass die Ergebnisrücklage der Gemeinde Bokel mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage beträgt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe von 1.200,52 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage würde nach der Verbuchung 15,05 % (Eröffnungsbilanz: 15,00 %) der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist der Finanzausschuss 4 Abs. 1 lit. c der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel).

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n GO).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2014 und den dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.200,52 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

siehe Anlagen
 


Anlagen:

-          Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2014

-          Lagebericht der Gemeinde Bokel

 

 

gez. Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2014 inkl. Anlagen (1225 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2014 (497 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner