Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-176
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 03.08.2021 wurde der Beschluss gefasst, dass ein neuer ständiger Ausschuss, mit dem Namen Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz gebildet werden soll. Hierfür ist eine Änderung der Hauptsatzung nötig.
In der Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt vom 28.09.2021 soll die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Wenn der 1. Änderung zugestimmt wird sind die Mitglieder und stellv. Mitglieder des Ausschusses zu wählen.
Die Anzahl der zu wählenden Ausschussmitglieder und die Anzahl der zu besetzenden Ausschüsse ergeben sich aus der 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt. Gemäß § 45 Abs. 2 GO bestimmt die Hauptsatzung die ständigen Ausschüsse, das Aufgabengebiet und die Zahl der Mitglieder. Wählbar sind alle Stadtvertreterinnen sowie Stadtvertreter und wenn die Hauptsatzung dies vorsieht auch bürgerliche Mitglieder.
Zusammensetzung gemäß 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt:
Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz
Zusammensetzung: 7 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und 4 Bürgerinnen und Bürger, die der Stadtvertretung angehören können.
Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder darf die Zahl der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter nicht überschreiten. Die Art der Stellvertretung ist eine Pool-Stellvertretung. Das stellvertretende Ausschussmitglied wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied seiner Fraktion oder ein auf Vorschlag seiner Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist. Mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Das Wahlverfahren
Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
Eine en-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt eine vorherige Absprache voraus.
Auf Verlangen einer Fraktion erfolgt die Wahl der Mitglieder eines Ausschusses oder mehrerer Ausschüsse nach der Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO.
Die Fraktionen stellen Namenslisten zur Besetzung des Ausschusses auf. Die Listen enthalten sowohl Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, wie auch bürgerliche Mitglieder. Es können auch Mitglieder anderer Fraktionen in die Liste aufgenommen werden. Die Stadtvertretung stimmt über die Liste ab.
Jede Stadtvertreterin und jeder Stadtvertreter hat 1 Stimme oder eine Fraktion stimmt gemeinsam für eine Liste (Zählergemeinschaft).
Die Stimmen für die Liste werden nach Sainte-Laguë/Schepers (Teilung 0,5-1,5-2,5 usw.) ins Verhältnis gesetzt. Anschließend erfolgt die Sitzvergabe analog der Höchstzahlen. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los.
Durch die Bildung von Zählergemeinschaften dürfen sich keine Nachteile für Fraktionen ergeben, die bei Zugrundelegung der Fraktionsstärke mehr Sitze im Ausschuss errungen hätten. Eine solche Wahl ist rechtswidrig. Deshalb ist eine Vergleichsberechnung auf Basis der Fraktionsstärken vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Wahl der Ausschussmitglieder sowie der Stellvertreter/innen für den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz wird wie folgt durchgeführt:
Ausschussmitglieder:
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Stellvertreter/innen:
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Finanzielle Auswirkungen:
- entfällt -
Anlage/n:
- keine -
gez. S. Werner
Büroleitender Beamter
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