Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-175  

Betreff: Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder des neuen ständigen Ausschusses nach der 1. Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.08.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen vom 24.06.2021 wurde die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen zum 01.08.2021 beschlossen. Hieraus ergab sich der Beschluss, dass ein Ausschuss für Kindertageseinrichtungen auf Amtsebene zu gründen ist.

 

In der Sitzung des Amtsausschusses rnerkirchen vom 12.08.2021 soll die 1. Änderung der Hauptsatzung und somit die Bildung des Ausschusses beschlossen werden. Wenn der 1. Änderung zugestimmt wird sind die Mitglieder und stellv. Mitglieder des Ausschusses zu wählen.

 

Nach § 10 a Abs. 1 AO bildet der Amtsausschuss einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse. Die Hauptsatzung bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder.

 

Mehr als die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses muss aus Mitgliedern des Amtsausschusses bestehen. Daneben können auch Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter oder andere Bürger, die einer amtsangehörigen Gemeindevertretung angehören könnten, gewählt werden 10 a Abs. 2 AO).

 

r die Stellvertretung ist nur eine Stellvertretung in der Reihenfolge der Wahl möglich, nicht eine persönliche Stellvertretung gemäß § 10a Abs. 3 AO i. V. m. § 33 Abs. 1 GO.

 

Die Wahl erfolgt immer im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO. Bei Stimmgleichheit entscheidet das von der Amtsvorsteherin oder vom Amtsvorsteher zu ziehende Los. Eine en-bloc-Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht und setzt vorherige Ansprache voraus.

 

Den Ausschussvorsitzenden oder die Ausschussvorsitzende hlt der Ausschuss selbst.

 

Folgender ständiger Ausschuss wurden im Amtsausschuss am 12.08.2021 neugebildet:

 

Ausschuss für Kindertageseinrichtungen

 

     Zusammensetzung: 5 Mitglieder

In den Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde angehören (können).

 

    Aufgabengebiet:

     Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen

 


Beschlussvorschlag:

Die Wahl der Ausschussmitglieder sowie der Stellvertreter/innen wird wie folgt durchgeführt:

Ausschussmitglieder:

-

-

-

-

-

 

Stellvertreter/innen:

-

-

-

-

-

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder des neuen ständigen Ausschusses hat keine direkte finanzielle Auswirkung.  


Anlage/n:

- keine

 

 

 

gez. S. Werner

Leitender Verwaltungsbeamter

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner