Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-167
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 30.03.2021 verschiedene Zuschüsse bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 im Zuge der Digitalisierung der beiden weiterführenden Schulen durch 1:1 Ausstattung mit Tablet-Computern beschlossen. Konkret werden elternfinanzierte Geräte in Höhe von 100,00 EUR bzw. 125,00 EUR (Geschwisterkind des 1. Kindes) bezuschusst.
Wenngleich die Jahrgänge erst schrittweise (Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium ab kommendem Schuljahr, Gemeinschaftsschule (Gottfried-Semper-Schule) ab dem Schuljahr 2022/2023) auf digitalen Unterricht umsteigen, der dann die 1:1 Ausstattung erfordert, wurde die Zuschussgewährung nicht an diese Jahrgänge gekoppelt. Es gilt folgende Bezuschussung für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Barmstedt:
- von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,
- von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
- von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,
- von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
Eltern, bei denen Gründe vorliegen, die einem elternfinanzierten Kauf entgegenstehen, wur-de eine Leihmöglichkeit von Tablet-Computern gegen Gebühr in Höhe von 7,00 Euro eingeräumt. Die geringe Benutzungsgebühr kommt auch dadurch zustande, dass die Leihgeräte mittelfristig nicht über das Zubehör, wie die elternfinanzierten Geräte, verfügen.
Die Stadt Barmstedt hat mit anliegendem Schreiben vom 06.05.2021 die Umlandgemeinden gebeten, sich an der Bezuschussung zu beteiligen, damit die Eltern wohnortunabhängig eine Unterstützung erfahren.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, beim elternfinanzierten Kauf von Tablet-Computern für die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde, die an den Barmstedter weiterführenden Schulen beschult werden, ab 30.03.2021 einmalig folgende Zuschüsse zu gewähren:
- von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,
- von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,
- von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,
- von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes
Diese Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Finanzielle Auswirkungen:
Schülerzahl aus Bokel insgesamt am Barmstedter Gymnasium: ca. 15
Schülerzahl aus Bokel insgesamt am Barmstedter Gemeinschaftsschule: ca. 15
(Stand 09/2020)
Mindestens (30 x 100 EUR): 3.000 EUR
Höchstens (15 x 100 EUR + 15 x 125 EUR): 3.375 EUR
Anlage/n:
Schreiben vom 06.05.2021 Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden
gez
Werner.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Digitalisierung der Schulen -1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden (239 KB) |
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