Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-165
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.06.2021 wurde die Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Entschädigung der tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) vertagt.
Sachverhalt alt:
In den vergangenen Jahren hat sich die Betrachtung von Satzungen im Rahmen der Rechtsprechung verändert. So werden sowohl von Seiten der Verwaltungsgerichte wie auch von Seiten des Obersten Verwaltungsgerichtes des Landes Schleswig-Holstein strengere Anforderungen an Satzungen gestellt.
Aufgrund dieser verschärften Betrachtungen wurde vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag (SHGT) die Empfehlung geäußert, das bestehende Ortsrecht der Kommunen hinsichtlich des Zitiergebots nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zu überprüfen.
Basierend auf dieser Empfehlung wurde nun eine entsprechende Überprüfung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Entschädigung der tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) vorgenommen. Entsprechend der Vorschrift des Zitiergebots wurde eine Änderung, in Form der Konkretisierung der Ermächtigungsgrundlage, vorgenommen.
Die Änderungen sind gelb markiert. Die durchgestrichenen Texte müssen entfallen.
Des Weitern kam es zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften auf deren Grundlage die Entschädigungssatzung geändert/ergänzt werden kann:
- Die geänderte Entschädigungsverordnung des Landes tritt ab 01.01.2021 in Kraft. Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung könnten dementsprechend erhöht werden.
- Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung (GO) Schleswig-Holstein vom 07.09.2020 ist es gemäß § 24 Abs. 4 GO möglich, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger für private IT-Ausstattung, die für den Sitzungsdienst oder für die Vorbereitung der Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Ortsbeiräte oder sonstigen Beiräte genutzt wird, einen Zuschuss zu zahlen. Das Nähere ist in einer Satzung zu regeln.
Zurzeit bekommen alle Mitglieder der Stadtvertretung und auch bürgerliche Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit iPads von der Stadt gestellt.
Nach Rücksprach mit den Fraktionen sind die zwei möglichen Änderungen nicht gewünscht und wurden daher nicht in der Neufassung der Entschädigungssatzung mit aufgenommen.
Sachverhalt neu:
Am 25.05.2021 wurde die Gemeindeordnung geändert. Dies wurde entsprechend in der Neufassung der Entschädigungssatzung angepasst.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 8 a Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) in der Barmstedter Zeitung wird ca. 98 € kosten. Weitere finanzielle Änderungen ergeben sich durch die Neufassung der Satzung nicht.
Anlage/n:
- Synapse der Satzungen der Stadt Barmstedt über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
- Neufassung der Satzung der Stadt Barmstedt über die Entschädigung der tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
gez. S. Werner
Büroleitender Beamter
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Synopse_Entschädigungssatzungen_Stadt Barmstedt (482 KB) | |||
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2 | Neufassung der Entschädigungssatzung (292 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76