Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-156
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Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter und Bürgermeister Ralf Henning hat sein, anlässlich der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 erworbenes, Mandat als Gemeindevertreter mit Schreiben vom 11. Juni 2021 zum 30. Juni 2021 niedergelegt.
Es wurde gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt, dass der nächste Listenbewerber Herr Daniel Thies für die Wählergemeinschaft Osterhorn als Gemeindevertreter nachrückt.
Herr Thies muss in der Sitzung vom stellvertretenden Bürgermeister per Handschlag, gemäß § 33 Abs. 5 GO zur gewissenhaften Erledigung der Obliegenheiten als Gemeindevertreter verpflichtet werden.
Coronabedingt kann auf den Handschlag verzichtet werden.
Die Einführung in seine Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass er über die Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt wird.
Die Gemeindevertreter/innen haben insbesondere folgende Rechte:
Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).
Die Gemeindevertreter/innen haben außerdem folgende Pflichten:
Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).
Auf Grund des Rücktritts des Vorsitzenden wird die Verpflichtung vom ersten stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt. Der stellvertretende Vorsitzende verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung von Herrn Thies per Handschlag entgegen:
„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als Gemeindevertreter der Gemeinde Osterhorn und führe Sie in Ihre Tätigkeit als Gemeindevertreter der Gemeinde Osterhorn ein.“
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Anlage/n:
- Mandatsniederlegung Ralf Henning
gez. Werner
Leitender Verwaltungsbeamter
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Mandatsniederlegung Ralf Henning (138 KB) |
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