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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-154  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
14.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 107.424,58 eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt                  107.424,58 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem                 0,00 EUR

Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gem.

§ 4 der Haushaltssatzung

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:    107.424,58 EUR

  

Damit sind noch genehmigungspflichtig                0,00 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx)

 

Mehraufwendungen insgesamt                    107.424,58 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem                 0,00 EUR

Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gem.

§ 4 der Haushaltssatzung

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:    107.424,58 EUR

 

Damit sind noch genehmigungspflichtig                 0,00 EUR

 

 

Die Mehraufwendungen beinhalten lediglich eine Buchung. Es handelt sich hierbei um die Mehrkosten der Entschlammung der Teichkläranlage Osterhorn. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln der Gemeinde.

 

Die Genehmigung der Mehrausgaben erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 08.06.2021. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO..


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsüberschreitung zum 30.06.2021 wird gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.

 

Eine weitere Genehmigung ist nicht erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind dem Anhang zu entnehmen. Grundsätzlich kann man über die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sagen, dass diese anfallen, wenn der geplante Haushaltsansatz übertroffen wird bzw. gar nicht erst bekannt gewesen ist und somit auch nicht geplant worden ist.
 


Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
 

 

 

 

gez Maier

Fachbereichsleiter.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen 2021_Osterhorn (Stand 30.06.2021) (121 KB)      

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