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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-152  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Kenntnisnahme
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
23.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Es handelt sich hierbei um eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Gemäß  §  95  d  (1)  Satz  5  GO  i.V.m.  §  4  der  Haushaltssatzung  hat  der  Bürgermeister mindestens    halbjährlich    der    Gemeindevertretung    über    die    bereits    genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Die  Gemeindevertretung  Bokel  wird  hiermit  in  Kenntnis  gesetzt,  dass  im  1. Halbjahr   2021 keine Haushaltsüberschreitungen vorgenommen worden sind.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Anlage/n:

Keine
 

 

 

 

gez Maier

Fachbereichsleiter.

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