Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-152
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Sachverhalt:
Es handelt sich hierbei um eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Gemäß § 95 d (1) Satz 5 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Die Gemeindevertretung Bokel wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass im 1. Halbjahr 2021 keine Haushaltsüberschreitungen vorgenommen worden sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Anlage/n:
Keine
gez Maier
Fachbereichsleiter.
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