Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-151
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Sachverhalt:
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten. Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 5.091.876,27 € eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 25.802,59 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 1.555,84 EUR
sind Mehraufwendungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 24.246,75 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 5.091.876,27 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 1.555,84 EUR
sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 5.090.320,43 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 EUR
Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht vorhanden.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 10 AO der Amtsausschuss...
Beschlussvorschlag:
Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2021 (Stichtag 30.06.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind dem Anhang zu entnehmen. Grundsätzlich kann man über die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sagen, dass diese anfallen, wenn der geplante Haushaltsansatz übertroffen wird bzw. gar nicht erst bekannt gewesen ist und somit auch nicht geplant worden ist.
Anlage/n:
Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
gez Maier
Fachbereichsleiter.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsüberschreitungen 2021_Amt Hörnerkrichen (Stand 30.06.2021) (135 KB) |
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