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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-151  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
12.08.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten. Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 5.091.876,27 € eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt           25.802,59 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:           1.555,84 EUR

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:      24.246,75 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:         0,00 EUR

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt            5.091.876,27 EUR

 

davon

 

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:            1.555,84 EUR

 

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:      5.090.320,43 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:         0,00 EUR

  

Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist jedoch nicht vorhanden.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 10 AO der Amtsausschuss...


Beschlussvorschlag:

Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2021 (Stichtag 30.06.2021) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind dem Anhang zu entnehmen. Grundsätzlich kann man über die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sagen, dass diese anfallen, wenn der geplante Haushaltsansatz übertroffen wird bzw. gar nicht erst bekannt gewesen ist und somit auch nicht geplant worden ist.
 


Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
 

 

 

 

gez Maier

Fachbereichsleiter.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen 2021_Amt Hörnerkrichen (Stand 30.06.2021) (135 KB)      

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