Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-148
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Sachverhalt:
In der Gemeindevertretung am 08.12.2020 zu der Vorlage 2020-383 ist bereits über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beraten worden.
Es hat ein Abstimmungsgespräch zwischen den Bürgermeistern beider Gemeinden stattgefunden. Eine Kostenteilung ist bisher nicht schriftlich vereinbart gewesen und es wurden pauschal 25 % der Gesamtkosten von der Gemeinde Osterhorn als Ausgleich an die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen erstattet. In dem Abstimmungsgespräch wurde die Einigung getroffen, dass nunmehr eine Kostenteilung von 20 % Osterhorn zu 80 % Brande-Hörnerkirchen festgeschrieben wird.
Es ist seitens der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Beschluss gefasst worden, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach dem Muster der Gemeinde Wulfsmoor erstellt werden soll.
Er ist der Vorlage beigefügt.
Der Vorlage beigefügt ist ebenfalls die neue Ausarbeitung und diese enthält Regelungen über die Finanzierung, Kostenverteilung, Abrechnung sowie Regeln für die Zusammenarbeit. Im Wesentlichen sind die Bestandteile des Vertrages der Gemeinde Wulfsmoor aufgegriffen worden.
Auf Grund der bisher partnerschaftlichen und stets guten Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn, ist die Beteiligungsgrenze von 10.000 € seitens der Verwaltung nicht berücksichtigt worden, da davon auszugehen ist, dass wie bisher auch, bei der Haushaltsplanung der Feuerwehr und beim Begehren von nicht nur größeren Investitionen, vorab Gespräche, auf Ebene der Wehren und Bürgermeister sowie der Verwaltung, geführt werden. Eine allgemeine Formulierung in § 2 Regeln für die Zusammenarbeit ist vorhanden und deckt alle Fälle ab.
Die im Vertrag der Gemeinde Wulfsmoor genannten Aufgabenübertragungen sind nicht aufzufassen, da die Freiwillige Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn bereits seit dem 01. Februar 1890 besteht und es keiner entsprechenden Regelungen bedarf.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 5 der Hauptsatzung die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt den in der Anlage der Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und der Gemeinde Osterhorn über die Abrechnung der Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Osterhorn sowie deren Zusammenarbeit abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Osterhorn an den Gesamtkosten der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn reduziert sich von 25 % auf 20 %.
In den letzten drei Abrechnungsjahren sind im Durchschnitt 13.356 € von dem Produktkonto 126010.545200 abgebucht worden.
Anlage/n:
a.) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und der Gemeinde Osterhorn über die Abrechnung der Ausgaben für die Freiwillige Feuerwehr sowie deren Zusammenarbeit
b.) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden Hingstheide und Wulfsmoor
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | ÖrV Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen Osterhorn (63 KB) | |||
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2 | Oeffentlich-Rechtlicher_Vertrag_FW Hingstheide Wulfsmoor (131 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76