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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-143  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung eines bürgerlichen Mitgliedes durch die Vorsitzende nach einer Neubesetzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
02.09.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretung von Brande-Hörnerkirchen vom 10.06.2021 wurde die Umbesetzung des Finanzausschusses beschlossen. Herr Björn Fiedler übernimmt das Amt, als bürgerliches Mitglied, von Frau Fregola Hempler im Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.

 

Nun ist Herr Fiedler in das Amt einzuführen:

Herr Fiedler wird als bürgerlichen Ausschussmitglieder von der Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 33 Abs. 5 GO. 

Die Einführung in seine Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass er über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Organe aufgeklärt wird.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO), Entschädigung (§ 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24a GO), Mitwirkung in den Sitzungen der Gemeindevertretung (§§ 39 ff. GO), Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO), Kontrollrecht (§ 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion (§ 32a GO).

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder sowie die stellv. bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO), Treuepflicht (§ 23 GO), Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO).

 

Die Vorsitzende verliest folgende Verpflichtung und nimmt die Verpflichtung von Herrn Fiedler per Handschlag entgegen:

„Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten als bürgerliches Mitglied der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und führe Sie in Ihre Tätigkeit als bürgerliches Mitglied der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ein.“

 

Coronabedingt kann auf den Handschlag verzichtet werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

gez. S. Werner

Leitender Verwaltungsbeamter

 

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