Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-135
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Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Grabenverrohrung im Bereich des B Plan 4, Kloster/ Sackgasse vor.
Nach Prüfung durch die Verwaltung und der Fachbehörde „Fachdienst Umwelt, Kreis Pinneberg“, wäre eine Verrohrung aus wasserbehördlicher Sicht möglich, wenn der Graben ausschließlich der Straßenentwässerung dient und somit nur das Grundstück eines Eigentümers (nämlich der Gemeinde) entwässert. Dies muss im weiteren Verfahren nachgewiesen werden.
Hinweis der Verwaltung:
Im Zuge des Verfahrens, ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Antragsteller zu erarbeiten, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die GV beschließt dem Antrag der Grabenverrohrung im Bereich des B Plan 4, Kloster/ Sackgasse zuzustimmen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
Die GV beschließt der Grabenverrohrung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Auszug Katasterplan
Gez. Sven Werner.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug_Kataster Verrohrung Kloster Sackgasse Osterhorn (1393 KB) |
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