Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-129
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Sachverhalt:
Gemäß § 6 (1) der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau“ erfolgt die Einberufung der Verbandsversammlung durch die Verbandsvorsteherin „… mindestens jedoch einmal im Halbjahr.“
Die Terminverschiebung resultiert im Wesentlichen aus den coronabedingten Einschränkungen und Belastungen, die letztlich auch dazu führten, dass sich die Fertigstellung des Abschlussberichtes etwas verzögerte.
Da gerade dieser TOP von wesentlichem Interesse für den Zweckverband ist und dieser üblicherweise in der Sitzung des 1. Halbjahres behandelt wird, ist es sinnvoll den Verbandsversammlungstermin
1. Halbjahr 2021 gem. § 6 (1) der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ auf den Beginn des 2. Halbjahres zu verschieben.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verschiebung des Verbandsversammlungstermins 1. Halbjahr 2021 gem. § 6 (1) der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ auf den 21. Juli 2021.
Anlage/n:
-keine
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