Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-123
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Sachverhalt:
Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Osterhorn bildet einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind ein/eine Wahlvorsteher/in, ein/eine stellv. Wahlvorsteher/in, ein/eine Schriftführer/in, ein/eine stellv. Schriftführer/in sowie 4-6 Beisitzer/innen zu benennen sowie 4 Beisitzer/innen für die Briefwahlvorstände des Amtes Hörnerkirchen. Es ist für die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl mit einer sehr deutlich erhöhten Briefwahlbeteiligung zu rechnen. Zum einen erhöht sich der Anteil der Briefwahl bereits von Jahr zu Jahr. Hinzu kommt in diesem Jahr die Corona-Pandemie. Hier haben die Erfahrungen aus den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gezeigt, dass sich der Anteil an Briefwahl zur vorherigen Wahl mehr als verdoppelt hat.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt den Termin der Bundestagswahl am 26.09.2021 zur Kenntnis.
Für den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher/in:
Stellv. Wahlvorsteher/in:
Schriftführer/in:
Stellv. Schriftführer/in
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Briefwahlvorstand 1 Amt Hörnerkirchen
Beisitzer/in 1:
Beisitzer/in 2:
Briefwahlvorstand 2 Amt Hörnerkirchen
Beisitzer/in 1:
Beisitzer/in 2:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
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