Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-114  

Betreff: B-Plan Nr. 79 für das Gebiet südlich der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße", hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
31.05.2021 
Digitale Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 79 ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bereits im Oktober 2019 durchgeführt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Januar 2020 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung statt. Die Stellungnahmen wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengefasst und erforderten die folgenden Nacharbeiten, hauptsächlich bedingt durch die Stellungnahmen des BUND, der UNB und der Unteren Bodenschutzbehorde:

 

  • das vorhandene Bodengutachten des beauftragten Sachverständigenbüros muss ergänzt bzw. erweitert werden. Bisher wurde nur eine Teilflache der Auffüllungen im Geltungsbereich des B-Planes 79 untersucht. Die sonstigen Untersuchungen von 1988 und 2003 haben keinen direkten Bezug zu der jetzt beabsichtigten Grundstucksteilung, hier sieht die untere Bodenschutzbehorde zusätzlichen Bedarf und hat Fragen zu Standsicherheit, zum abfallrechtlichen Umgang mit dem Aushubmaterial und zur Arbeitssicherheit. Hierfür muss zwingend eine Klärung herbeigeführt werden.
  • Ein wasserwirtschaftliches Konzept wurde nicht nur durch die Stellungnahme  des Wasserverbandes Krückau und der unteren Wasserbehörde erforderlich und liegt inzwischen im Entwurf vor. Offene Graben bzw. Sickermulden werden von den Trägern öffentlicher Belange gewünscht. Hierfür muss ein Nachweis im Bodengutachten erbracht werden.
  • Eine Potenzialabschatzung bezüglich Artenschutz, Fledermäusen usw. hat gemäß der Stellungnahmen des NABU, des BUND und der UNB zu erfolgen und kann im Umweltbericht durch den beauftragten Landschaftsplaner dargestellt werden.
  • Ein Lärmschutzgutachten ist gemäß den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aktualisiert erforderlich. Themen sind der Schiesstand, der Schienenlärm, etc. Dieses Gutachten wurde in Auftrag gegeben und liegt seit September vergangenen Jahres als Entwurf vor.
  • Archäologische Untersuchungen werden in Abstimmung mit der oberen Denkmalschutzbehörde erforderlich

 

Kürzlich fand ein Gespräch mit Herrn Sürsen von der unteren Forstbehörde statt, um eine Beurteilung der vorhandenen bewaldeten Flächen und der Waldabstandsflächen vorzunehmen, Der bewaldete Bereich wird als Waldfläche angesehen, eine Umwandlung der Flächen wurde aufgrund der Aussagen des Amtsvorgängers allerdings in Aussicht gestellt. Ein offizieller Antrag muss beim LLUR eingereicht werden. Der im F-Plan als Wald festgesetzte Streifen entlang der AKN kann allerdings nicht umgewandelt werden. In diesem Fall ist eine Betrachtung als Niederwald möglich, um dadurch die üblicherweise gültigen Waldabstandsflächen von 30 Metern auf 12 Meter oder weniger zu verringern. Innerhalb dieser Flächen dürfen keine Hochbauten entstehen, ein Fuß- und Radweg, der die Abstandsflächen dann noch einmal verringern würde, ist allerdings möglich.

 

Die Fläche für das geplante Neubauvorhaben der Grünen Wolke ist bedingt durch verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die Waldabstandsflächen verkleinert, die Pläne der Grünen Wolke müssen dadurch noch einmal angepasst werden. Ein Gespräch mit dem Büro der Stadtplanung und der Grünen Wolke ist geplant, bevor der nächste Schritt in der Bauleitplanung, der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit der nachfolgenden Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt der Bau- und Umweltausschuss.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-/-
 

 

 

 

gez. Döpke

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner