Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-401
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Sachverhalt:
Hier ein kurzer Überblick über die an den Schulen bisher eingeführten Maßnahmen in Sachen Schulsozialarbeit nach entsprechenden Beschlüssen der städt. Gremien:
An der Albert-Schweitzer-Schule ist bereits seit dem 01. März 2007 eine sozialpädagogische Kraft eingestellt. Vorerst betrug die Arbeitszeit 10 Std./wöchentlich und wurde voll von der Stadt Barmstedt finanziert.
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport am 18.09.2008 wurden dann weitere Maßnahmen beschlossen.
Die genannte Stelle an der ASS wurde um 5 Std./wöchentlich aufgestockt, die Einstellung einer Kraft im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ab 01.09.2008 zusammen mit dem KJR wurde befürwortet.
Der Antrag der James-Krüss-Schule ebenfalls auf Einstellung einer Schulpädagogin wurde in dieser Sitzung vorerst zurückgestellt, da beim Kreis ein entsprechendes Förderprogramm in Arbeit war.
Der Kreis Pinneberg hat dann mit Schreiben vom 29.09.2008 mitgeteilt, dass ab dem Schuljahr 2008/09 jährlich insgesamt 400.000,-- Euro im Rahmen des Präventionskonzeptes als Unterstützung für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden zunächst bis zum Schuljahresende 2012/13.
Der Kreisanteil für den Schulträger Stadt Barmstedt beträgt nach dem Schülerstand 2.152 = 23.673,03 Euro (11,-- Euro pro Schüler). Vorraussetzung für die Zuschussgewährung ist, das die Eigenbeteiligung mindestens 40 % betragen muss, damit der Kreis diesen Betrag (60 %) zahlt.
Am 26.11.2008 wurde dann erneut über diese Thematik im Ausschuss beraten. Der bestehende Arbeitsvertrag bei der ASS mit 15 Std./wöchentl. wurde bis 31.07.2013 verlängert.
Außerdem wurde für die beiden Grundschulen für den Rest der Mittel jeweils 1 Kraft befürwortet mit somit jeweils 12 Std./wöchentlich. Die beiden Einstellungen erfolgten zum 01.03.2009,
bei der JKS befristet bis zum 31.07.2013, bei der GSS bis vorerst zum 17.07.2009. Da diese Kraft nicht mehr zur Verfügung steht, wurde jetzt eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Eine grobe Finanzierungsübersicht liegt dieser Vorlage bei.
Es ist zu beraten, wie in dieser Thematik seitens des Schulträgers weiter verfahren werden soll.
Anlage/n:
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