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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-074  

Betreff: Löschwasserversorgung in der Stadt Barmstedt; Löschwasservereinbarung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
04.05.2021 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
05.05.2021 
Digitale Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.06.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Thematik der Löschwasservereinbarung ist bereits im Werkausschuss am 29.08.2018 (VO 2018-328) erstmalig besprochen worden.

Nach § 2 des Brandschutzgesetzes (BrSchG)  haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessen für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist damit eine Pflichtaufgabe der Stadt Barmstedt.

 

Die beschriebene Verpflichtung der Sicherstellung der Löschwasserversorgung sollte über Löschbrunnen/Gewässer und sekundär über Hydranten, die in Barmstedt an das Trinkwassernetz der Stadtwerke Barmstedt angebunden sind, erfolgen. Die Vorhaltung von ausreichend Löschwasser richtet sich nach dem Bedarf, welcher sich durch Art und Nutzung von Gebäuden ergibt. Der festgestellte Bedarf kann sodann durch unterschiedliche Löschwasserkapazitäten gedeckt werden, das Trinkwassernetz ist eine davon. In der Technischen Regel W 405 des DVGW ist die Einbeziehung des Trinkwassernetzes zur Bedarfsdeckung konkret geregelt.

 

Die Bereitstellung eines Teils des Löschwassers erfolgt durch die Stadtwerke Barmstedt über das Trinkwassernetz als abhängige, leitungsgebundene Löschwasserversorgung. Im Zuge dessen betreiben die Stadtwerke das Trinkwassernetz und damit verbunden eine Löschwasserbereitstellung.

 

Im Konzessionsvertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken sind hinsichtlich der Bereitstellung von Löschwasser keine Ausführungen enthalten.

 

Zur Klarstellung und Rechtssicherheit ist es hilfreich, zwischen der Stadt und den Stadtwerken eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

 

Grundlage und Bestandteil der Vereinbarung ist die bereits durchgeführte Löschwasserbedarfsanalyse. Die Löschwasserbedarfsanalyse wurde im Rahmen des Hauptausschusses am 04.05.2020 mit der VO/2020-167 vorgestellt. Es erfolgt eine dahingehende regelmäßige Abstimmung der Beteiligten zu den weiter zu veranlassenden Maßnahmen.

 

Auf Grund der dazu bereits erfolgten Beratungen im Werkausschuss und der ausgesprochenen Empfehlungen, besteht die wesentlichste Änderung darin, dass die Kostenregelungen dahingehend geändert wurden, dass eine unentgeltliche Bereitstellung für die Vorhaltung von Löschwasser über das Trinkwasserversorgungsnetz der Stadtwerke, die Lieferung von Löschwasser zu Lösch- und Löschübungszwecken, die Erstellung und Fortführung des Löschwasserbereitstellungsplans, das Anbringen und die Kontrolle von Hydranten sowie deren Hinweisschildern, die Unterstützung bei der Umsetzung der Sicherstellung der Löschwasserversorgung sowie die Reparatur- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen von Hydranten, seitens der Stadtwerke erfolgt.

 

Eine zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken abgestimmte Vereinbarung ist dieser Vorlage beigefügt und umfasst im Wesentlichen die Verschriftlichung der bisher gelebten Praxis und die zukünftige Ausrichtung der dahingehenden Zusammenarbeit.

Die in der Vereinbarung vorgesehenen Anlagen werden derzeit von den Stadtwerken erstellt und nach Abschluss der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Abgestimmt zwischen Stadtverwaltung und Stadtwerken ist ebenfalls die Beratungsfolge in den beteiligten Gremien.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss und Werkausschuss

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt die der Vorlage beigefügte Vereinbarung über die Bereitstellung des leitungsgebundenen Trinkwasserversorgungssystems der Stadtwerke Barmstedt für die Löschwasserversorgung der Stadt Barmstedt von der Bürgermeisterin und dem Werkleiter unterzeichnen zu lassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind im laufenden Haushalt/Wirtschaftsplan im Unterhaltsaufwand enthalten und werden ggf. für Folgemaßnahmen über den Haushalt/Wirtschaftsplan eingeplant.

 

 

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Anlage/n:

Vereinbarung über die Bereitstellung des leitungsgebundenen Trinkwasserversorgungssystems der Stadtwerke Barmstedt für die Löschwasserversorgung der Stadt Barmstedt Stand 20.04.2021

 

 

 

gez. Lichy    gez. Stolten

Fachbereichsleitung   Werkleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Loeschwasservereinbarung Stadt und Stadtwerke Barmstedt 20.04.2021 (176 KB)      

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