Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-070
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Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Pinneberg verfolgt derzeit Planungen, den Aufgabenbereich „Bildung und Teilhabe“ (BuT) zum Teil auf die Sozialämter der Kooperationskommunen zu verlagern.
Mit diesen Leistungen sollen Kinder, die im Bezug von Sozialhilfe, Asylleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag stehen, dahingehend unterstützt werden, dass unter anderem Kosten der Mittagsverpflegung in Schule und Kita, Nachhilfekosten, Teilhabekosten am kulturellen und sozialen Leben, Kosten für Klassenfahrten, etc. übernommen werden.
Im Jahr 2019 hätten 5.142 Kinder des Kreises Pinneberg einen Anspruch auf diese Leistungen, lediglich für 1.590 wurden sie ausgezahlt.
Mit der Übertragung der Aufgabe auf die Sozialämter der Kooperationskommunen wird vorrangig das Ziel verfolgt, mehr Kindern die BuT-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Für die Übertragung dieser Aufgabe ist eine Anpassung des „öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Wahrnehmung der Sozialhilfesachbearbeitung“ notwendig.
Die Kreisverwaltung hat in einem ersten Aufschlag mit den Sozialämtern der Kooperationskommunen Kontakt aufgenommen und die grundsätzliche Bereitschaft der Aufgabenübernahme abgefragt. Im weiteren Verlauf wird eine Entscheidung der Kreispolitik voraussichtlich bis zur Sommerpause eingeholt, so dass dann entsprechende Verhandlungen zur Aufgabenübernahme aufgenommen werden können.
Für den Bereich Barmstedt, Amt Hörnerkirchen und Amt Rantzau wurden in 2019 für 76 Fälle entsprechende BuT-Leistungen gewährt, bei der angenommenen Steigerung von 20 % würden 90 Anträge bearbeitet werden müssen. Laut erster Annahme des Kreises würde dieses für Barmstedt einen Arbeitsumfang von fünf Wochenstunden umfassen.
Diese Aufgabe könnte durch die bis dahin abschließend bearbeiteten Kostenausgleichsfälle im Kitabereich sowie durch Umstrukturierungen innerhalb des Sozialamtes sichergestellt werden.
Seitens des Kreissozialamtes wird ebenfalls angestrebt, den Fallzahlenschlüssel für die Sachbearbeitung im Bereich der Heimkostenübernahme erheblich zu senken. Hiermit verbunden wäre eine intensivere Sachbearbeitung, so dass entsprechend der tatsächlichen Fälle im Vergleich zum Fallzahlenschlüssel mit weiteren 14 Stunden wöchentlichem Arbeitsanfall zu rechnen wäre.
Ergebnisse der Verhandlungen bleiben abzuwarten.
Für beide genannten Aufgaben erhält die Stadt Barmstedt vom Kreis Pinneberg eine Vergütung, die sich nach den jeweiligen Fallenzahlenschlüssel errechnet.
Grundsätzlich wird die Umsetzung der oben ausgeführten Planungen seitens der Verwaltung befürwortet.
Über die mögliche Umsetzung wird auf politischer Ebene eine Beratung erst nach offizieller Anfrage des Kreises Pinneberg erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Anlage/n:
./.
gez. Lichy
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