Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-046
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Sachverhalt:
Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2019 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 19.285,82 EUR ab.
Seit der Änderung des § 25 (3) GemHVO-Doppik vom 10.06.2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen. Durch die Zuführung erfolgt ein Anstieg der Ergebnisrücklage auf 107.609,03 EUR. Dies sind 11,07 % (Vorjahr 9,08 %) der Allgemeinen Rücklage.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2019 wird beschlossen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 19.285,82 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen
Anlage/n:
- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2019 inkl. Anlagen
- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
gez. Maier
Fachbereichsleitung.
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2019 inkl. Anlagen (1504 KB) | |||
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2 | Lagebericht der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2019 (529 KB) |
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