Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-044
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Sachverhalt:
Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 230.742,52 EUR ab. Seit der Änderung des § 25 (3) GemHVO-Doppik vom 10.06.2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Eine vollständige Zuführung des Jahresüberschusses würde einen Anstieg der Ergebnisrücklage auf 34,85 % bedeuten. Da die Ergebnisrücklage lediglich 17,98 % der Allgemeinen Rücklage beträgt, ist eine vollständige Zuführung unzulässig. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die Ergebnisrücklage bis zur zulässigen Höchstgrenze aufzufüllen und den verbleibenden Jahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Demnach wird ein Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 197.203,93 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. Dies entspricht einem Anstieg auf 803.928,50 EUR. Der verbleibende Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 33.538,59 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Allgemeine Rücklage steigt damit auf 2.436.147,79 EUR. Der Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage beträgt dann 32,99 %. Die in § 25 (3) GemHVO-Doppik geforderte Höchstgrenze von 33 % der Allgemeinen Rücklage wird somit eingehalten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Ein Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 197.203,93 EUR wird der Ergebnisrücklage und der verbleibende Anteil in Höhe 33.538,59 EUR der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlage/n:
- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen
- Lagebericht zum 31.12.2020
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss des Amtes Hoernerkirchen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen (1733 KB) | |||
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2 | Lagebericht des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2020 (446 KB) |
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