Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-044  

Betreff: Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Glißmann, Larissa
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
08.06.2021 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Amt Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2020 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 230.742,52 EUR ab. Seit der Änderung des § 25 (3) GemHVO-Doppik vom 10.06.2016 darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der allgemeinen Rücklage der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.

 

Eine vollständige Zuführung des Jahresüberschusses würde einen Anstieg der Ergebnisrücklage auf 34,85 % bedeuten. Da die Ergebnisrücklage lediglich 17,98 % der Allgemeinen Rücklage beträgt, ist eine vollständige Zuführung unzulässig. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die Ergebnisrücklage bis zur zulässigen Höchstgrenze aufzufüllen und den verbleibenden Jahresüberschuss der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Demnach wird ein Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 197.203,93 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. Dies entspricht einem Anstieg auf 803.928,50 EUR. Der verbleibende Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 33.538,59 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Allgemeine Rücklage steigt damit auf 2.436.147,79 EUR. Der Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage beträgt dann 32,99 %. Die in § 25 (3) GemHVO-Doppik geforderte Höchstgrenze von 33 % der Allgemeinen Rücklage wird somit eingehalten.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.

 

Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 28 GO.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Ein Anteil des Jahresüberschusses in Höhe von 197.203,93 EUR wird der Ergebnisrücklage und der verbleibende Anteil in Höhe 33.538,59 EUR der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen

- Lagebericht zum 31.12.2020
 

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss des Amtes Hoernerkirchen zum 31.12.2020 inkl. Anlagen (1733 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2020 (446 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner