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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-026  

Betreff: Kalkulation Trinkwasser
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hemmer, Uwe
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
10.03.2021 
Digitale Sitzung des Werkausschusses Barmstedt - Liveübertragung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Dezember 2020 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH einen auskömmlichen Wasserpreis für 2021 kalkuliert. Die detaillierte Kalkulation ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt. Die Kalkulation beruht auf den Ergebnissen des Jahres 2019 und kommt zu dem Ergebnis, dass der Wasserpreis um 0,06 €/m³ auf 1,51 €/m³ netto bei unverändertem Grundpreis anzupassen wäre. Der aktuelle Wasserpreis beträgt seit 2014 1,45 €/m³ netto.

    Stellungnahme der Stadtwerke

Die Werkleitung beabsichtigt, dem Vorschlag des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2021, den Trinkwasserpreis um 6 Ct/m³ auf 1,51 €/m³ zu erhöhen, nicht zu folgen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nach einer aktuellen Hochrechnung davon auszugehen, dass die im Kalkulationsgutachten angesetzte Absatzmenge an Tarifkunden von 525.800 m³ im Jahr 2021 noch etwas übertroffen wird. Die hieraus resultierenden Mehreinnahmen werden bereits einen nicht unerheblichen Teil der für 2021 erwarteten Mehrkosten decken.

Außerdem soll im Jahr 2021 aufgrund der sich seit einiger Zeit häufenden Zahl von Rohrbrüchen bei Leitungen einer bestimmten Materialart mit einer Bestandsaufnahme des Trinkwasserleitungsnetzes begonnen werden, mit dem Ziel, die sanierungsbedürftigen Teile des Netzes zu identifizieren und einen langfristigen Austauschplan für diese Leitungen festzulegen. Die Finanzierung dieses Großprojektes soll auch durch eine – abgabenrechtlich konforme – geänderte Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen gewährleistet werden, was in den kommenden Jahren ohnehin einen voraussichtlich deutlich höheren Wasserpreis mit sich bringen wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Werkausschuss

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Wasserpreiskalkulation 2021 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH.

 

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