Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-017
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Sachverhalt:
Es wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2019 nebst Anlagen zur Prüfung und zum nachfolgenden Beschluss vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 137.628,73 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausglichen werden.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag durch die Ergebnisrücklage auszugleichen. Die Ergebnisrücklage wird sich dann auf 606.724,57 EUR reduzieren. Dies entspricht 25,25 % (Vorjahr 30,98 %) der Allgemeinen Rücklage.
Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist der Amtsausschuss gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Amtes Hörnerkirchen wird beschlossen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 137.628,73 EUR wird aus der Ergebnisrücklage entnommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlage/n:
- Jahresabschluss des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2019 inkl. Anlagen
- Lagebericht zum 31.12.2019
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss des Amtes Hoernerkirchen zum 31.12.2019 inkl. Anlagen (1636 KB) | |||
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2 | Lagebericht des Amtes Hörnerkirchen zum 31.12.2019 (368 KB) |
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