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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-010  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
04.05.2021 
Digitale Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
15.06.2021 
Digitale Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Stadtvertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 15.901,20 € zu verzeichnen.

15.298,50 € flossen in Form von Geldspenden und 602,70 € in Form von Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2020 war damit um 138,14 € niedriger als 2019 (16.039,34 €).

 

Ein Betrag von 14.598,50 € des Gesamtspendenaufkommens enstammt aus Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2020.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung..

 

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Beschlussvorschlag:

Die durch die Bürgermeisterin angenommen Spenden im Jahr 2020 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Spendenliste Stadt Barmstedt 2020
 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SpendenStadt (292 KB)      

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