Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-010
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf die Bürgermeisterin übertragen. Die Bürgermeisterin entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Stadtvertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 15.901,20 € zu verzeichnen.
15.298,50 € flossen in Form von Geldspenden und 602,70 € in Form von Sachspenden zu. Das Spendenaufkommen 2020 war damit um 138,14 € niedriger als 2019 (16.039,34 €).
Ein Betrag von 14.598,50 € des Gesamtspendenaufkommens enstammt aus Spenden für das Weihnachtshilfswerk 2020.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber Empfänger von Leistungen und Hilfen aus den Spenden sein.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a Abs. 1 Ziffer 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist nach §§ 28 bzw. 76 Abs. 4 GO die Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
Die durch die Bürgermeisterin angenommen Spenden im Jahr 2020 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlage/n:
Spendenliste Stadt Barmstedt 2020
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | SpendenStadt (292 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76