Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-009
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und legt diesen der Gemeindevertretung zur nachträglichen Genehmigung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 500,00 € zu verzeichnen. Das gesamte Spendenaufkommen floss aus Geldspenden zu, Sachspenden waren keine zu verzeichnen. Das Spendenaufkommen 2020 war damit um 364,00 € höher als 2020 (136,00 €).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber von den Spenden profitieren.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2020 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage
Anlage/n:
Spendenliste Brande-Hörnerkirchen 2020
gez. Maier
Fachbereichsleitung.
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Anlagen: | |||||
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1 | Spenden2020B-Höki (174 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76