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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-009  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
10.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Kenntnisnahme
03.06.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entscheidet gemäß § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen über Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 25.000 €. 

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und legt diesen der Gemeindevertretung zur nachträglichen Genehmigung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 500,00 € zu verzeichnen. Das gesamte Spendenaufkommen floss aus Geldspenden zu, Sachspenden waren keine zu verzeichnen. Das Spendenaufkommen 2020 war damit um 364,00 € höher als 2020 (136,00 €).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet. Kinder und Jugendliche können aber von den Spenden profitieren.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO i.V.m. § 2 der Hauptsatzung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2020 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

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Anlage/n:

Spendenliste Brande-Hörnerkirchen 2020
 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spenden2020B-Höki (174 KB)      

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