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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-003  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2018
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Osterhorn Vorberatung
19.05.2021 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Osterhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
08.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung wird der als Anhang beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2018 nebst Anlagen zur Prüfung vorgelegt. 

 

Der Jahresabschluss 2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 64.430,88 EUR ab. Gemäß § 26 (3) GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausglichen werden.  

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Jahresfehlbetrag durch die Ergebnisrücklage auszugleichen. Die Ergebnisrücklage wird sich dann auf 88.323,21 EUR reduzieren. Dies entspricht 9,08 % (Vorjahr 20 %) der Allgemeinen Rücklage.

 

Gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und soll mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Die Ergebnisrücklage entsteht durch Jahresüberschüsse und vermindert sich um Jahresfehlbeträge. Die 10 % wird zum Bilanzstichtag 31.12.2018 nicht erreicht, da die Neubewertung der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie der Beiträge und Zuweisungen durch die Firma Treukom zu einer Erhöhung der Allgemeinen Rücklage geführt hat.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum Bilanzstichtag 31.12.2018 wird beschlossen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 64.430,88 EUR wird der Ergebnisrücklage entnommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2018 inkl. Anlagen

- Lagebericht der Gemeinde Osterhorn
 

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2018 inkl. Anlagen (1542 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht der Gemeinde Osterhorn zum 31.12.2018 (504 KB)      

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