Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-002
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Sachverhalt:
Gemäß § 95 d (1) Satz 5 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Die Gemeindevertretung Osterhorn wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2020 keine Haushaltsüberschreitungen vorgenommen worden sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Osterhorn.
Anlage/n:
Keine
gez. Maier
Fachbereichsleiter.
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