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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-002  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Kenntnisnahme
08.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 95 d (1) Satz 5 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Die Gemeindevertretung Osterhorn wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass im Jahr 2020 keine Haushaltsüberschreitungen vorgenommen worden sind.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Osterhorn.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine
 

gez. Maier
Fachbereichsleiter.

 

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