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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-442  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
03.06.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
10.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2020 sind mit Stand vom 14.01.2021 in der Zeit vom 05.08.2020 bis 31.12.2020 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 909,76 € eingetreten:

 

Ergebnishaushalt:

 

Mehraufwand insgesamt:

909,76 €

 

davon

 

sind Mehraufwand von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

 

 

909,76

sind Mehraufwand in Höhe von

0,00

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

 

 

Finanzhaushalt: 

0,00

 

 

 

 

Mehrauszahlungen insgesamt:

 

davon

 

909,76

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung):

 

 

 

909,76 €

sind Mehrauszahlungen in Höhe von

0,00

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:

 

0,00

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung Kenntnis von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000 €.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage
 

 

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Anlage/n:

Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2020 (stand 14.01.2021)
 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Brande-Hörnerkirchen 31.12.2020 (125 KB)      

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