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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-441  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
21.04.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
27.04.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres, sowie im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind folgende Haushaltsüberschreitungen ab dem 05.08.2020 eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt      50.224,55 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:      224,55 EUR

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:   0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:     50.000,00 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt      50.515,90 EUR

 

davon

 

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:       515,90 EUR

 

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:   0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:     50.000,00 EUR

 

Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2020 werden gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung zur Kenntnis genommen.

 

Die Haushaltsüberschreitung in Höhe von 50.000,00 € wird hiermit genehmigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage
 

 

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Anlage/n:

Liste Haushaltsüberschreitungen zum 31.12.2020
 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020 Bokel (125 KB)      

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