Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-414
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Sachverhalt:
Frau Anke Bothe, Schulleiterin der James-Krüss-Schule der Stadt Barmstedt, hat die Grundschule zum 01.12.2020 verlassen. Die Schulleiterstelle wurde zwei Mal ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft Ende Februar ab. Anschließend erfolgt die Durchsicht der Bewerbungen und das zuständige Ministerium stellt dem Schulleiterwahlausschuss nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens (voraussichtlich Ende März 2021) bis zu vier geeignete Personen zur Wahl.
Auf Grundlage des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein ist vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss zu bilden, in den der Schulträger, die Lehrerschaft und Eltern insgesamt 20 Mitglieder entsenden. Es soll sichergestellt werden, dass mindestens 40 % dieser Mitglieder Frauen sind.
Der Schulträger entsendet zehn Mitglieder in diesen Ausschuss, die von der Stadtvertretung gewählt werden. Diese Mitglieder dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein. Ferner darf auch der oder die Bewerber nicht Ausschussmitglied werden. Die weiteren zehn Mitglieder werden von der Schule entsendet.
Ist der Schulträger eine Gemeinde, kann jede Fraktion in der Vertretungskörperschaft verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden.
Für die letzte Wahl an der Gottfried-Semper-Schule der Stadt Barmstedt hat die Stadtvertretung die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport (damals noch neun Mitglieder), sowie die Bürgermeisterin als Vertretung bestimmt.
Im Schulgesetz ist festgesetzt, dass in einer Gemeinde oder einem Kreis die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt werden können. In diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen.
Es wird vorgeschlagen, neun Mitglieder und ihre Stellvertreter/-innen aus dem Ausschuss für Kultur, Schule und Sport sowie die Bürgermeisterin mit Stellvertreter/-in in den Schulleiterwahlausschuss zu entsenden. Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag formuliert, in dem 40 % der Mitglieder Frauen sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung der Stadt Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung wählt folgende Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode in den Schulleiterwahlausschuss:
- Heike Döpke, Bürgermeisterin
Stellvertreter/-in: Ernst-Reimer Saß (CDU)
- Susanne Rattay (FWB)
Stellvertreter/-in: Sabine Boretzki (FWB)
- Christian Schönfelder (FWB)
Stellvertreter/-in: Joachim Baasch (FWB)
- Britt Schölermann (BALL)
Stellvertreter/-in: Patrick Langreder (BALL)
- Herbert Flick (BALL)
Stellvertreter/-in: Reimund Bauer (BALL)
- Susanne Schmidt (CDU)
Stellvertreter/-in: Ortwin Schmidt (CDU)
- Hauke Johannsen (CDU)
Stellvertreter/-in: Michel-Leopold Jouvin (CDU)
- Hans-Christian Hansen (SPD)
Stellvertreter/-in: Svea Hansen (SPD)
- Jürgen Busse (SPD)
Stellvertreter/-in: Silvia Weigel (SPD)
- Jens Herrndorff (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellvertreter/-in: Ute Sabine Eckhardt-Tams (Bündnis 90/Die Grünen)
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
-entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
-entfällt
Anlagen:
-entfällt
gez. Lichy
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