Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-410
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Sachverhalt:
Aufgrund der verschärften Pandemiesituation im Kreis Pinneberg wird versucht, die Redebeiträge in der Verbandsversammlung zu minimieren. Daher erfolgt die Vorabinformation zu diesem Top schriftlich. Etwaige Fragen hierzu können in der Verbandsversammlung gestellt werden.
Die sog. Corona-Prämie (Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie) vom Bund und vom Land Schleswig-Holstein wurde in den Monaten August und Dezember 2020 an die Mitarbeiter/innen ausgezahlt. Die Prämien waren gem. den geltenden Bestimmungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Folgende Beträge kamen zur Auszahlung:
Die von uns beantragten Beträge wurden jeweils vor der Auszahlung an die Mitarbeiter/innen an das Seniorenheim Barmstedt/Rantzau überwiesen. Es handelt sich somit um einen „durchlaufenden“ Posten, der sich nicht auf das Ergebnis der Einrichtung auswirkt. Die Erstattung der Beträge steht unter dem Vorbehalt einer möglichen Prüfung der Richtigkeit.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de