Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-403
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Sachverhalt:
Der Vorplatz im Eingangsbereich der Dörpstuv und des Sportlerhauses soll neu gestaltet werden, um die Aufenthalts- und Kommunikationsqualität zu verbessern und auch, um eine Abgrenzung des Geländes zum Parkplatz hin zu erreichen.
Über das Programm „Regionalbudget – Förderung von Kleinstprojekten“ des Holsteiner Auenlandes soll ein Förderantrag gestellt werden. Ende der Einreichungsfrist ist der 01.03.2021, die max. Kosten dürfen 20.000,- € brutto nicht übersteigen, die Förderquote liegt bei 80 %. Die Maßnahme muss bis zum 30.09.2020 abgeschlossen sein.
Um die Vorstellungen, Interessen und Ideen aller Beteiligten in der Planung zu berücksichtigen, ist die Gründung und das Treffen einer AG für den Januar angedacht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Neugestaltung des Vorplatzes der Dörpstuv einen Förderantrag beim Holsteiner Auenland zu stellen, wobei die Durchführung der Maßnahme abhängig ist von einem positiven Förderbescheid.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten in Höhe von 20.000,- sowie die mögliche Förderung in Höhe von 16.000,- € werden in den Haushalt 2021 eingestellt.
Anlage/n:
gez. Lange, stv. FBL .
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