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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-401  

Betreff: Sportlerehrung 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
18.05.2021 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt ehrt Sportlerinnen und Sportler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Funktionäre, die in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Leistungen erbracht haben, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Die Sportvereine und Schulen schlagen der Stadt entsprechende Personen oder Mannschaften vor.

 

Die Barmstedter Sportvereine und Schulen wurden im November 2020 aufgefordert, entsprechende Vorschläge bei der Verwaltung einzureichen. Durch die Corona-Pandemie wurden nur vom BMTV Meldungen eingereicht,  die anderen Vereine haben keine zu ehrenden Sportler und Sportlerinnen zu verzeichnen.

Aufgrund dieser Rückmeldungen schlagen die Verwaltung und der Ausschussvorsitzende Herr Hansen vor, die Sportlerehrung 2020 mit der Sportlerehrung 2021 zusammenzulegen und die nächste Ehrung im März 2022 stattfinden zu lassen.

 

Bei der Umsetzung einer  Sportlerehrung gilt zu Bedenken, dass im Verhältnis zu den Vorjahren deutlich weniger Sportler und Sportlerinnen zu ehren sind. Sportwettkämpfe haben seit Mitte März nur bedingt stattgefunden und nicht alle Sportler/innen hatten dadurch die Möglichkeit Erfolge im Jahr 2020 zu erzielen. Sollten die wenigen Erfolge aus dem Jahr 2020 geehrt werden,  könnte der Eindruck entstehen, dass   nur aus Tradition eine Ehrung stattfinden muss und die bisherigen und zukünftigen Ehrungen dadurch entwertet werden.

Weiterhin ist es schwierig in der jetzigen Zeit für die Veranstaltung Sportacts o.ä. zu organisieren, da niemand für Veranstaltungen proben darf.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § _1 c__ der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Kultur, Schule und Sport.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt:

Die Sportlerehrung 2020 wird mit der Sportlerehrung 2021 zusammengelegt, um der Sportlerehrung auch den geeigneten Rahmen zu geben.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Es werden finanzielle Mittel in Höhe von ca. 1.200 Euro für das Haushaltsjahr 2021 aus dem Ansatz Sportlerehrung zusätzlich für das Jahr 2022, für den umfassenderen Rahmen der Ehrungen, bereitgestellt.

 

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Anlage/n:

Sportlerehrung 2020 Vorschläge des BMTV
 

 

 

 

gez. Lichy

 

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