Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-399
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Sachverhalt:
Gemäß der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen ist die Gemeinde Osterhorn verpflichtet alle fünf Jahre eine Schlammspiegelmessung und eine Klärschlammanalyse durchzuführen.
Diese Arbeiten wurden im September 2020 durch ein Fachlabor durchgeführt. Die Auswertung (Anlage 1) dieser Untersuchung zeigt, dass die Teiche 1,2 und 4 der Teichkläranlage (TKA) kurzfristig entschlammt werden sollten.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde in den Haushalt 2021 ein Ansatz für die Entschlammung der TKA mit aufgenommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Vorberatend zuständig ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass die Entschlammung der Teichkläranlage 2021 durchgeführt und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Entschlammung wird nach grober Schätzung mit Kosten von 150.000,00 € gerechnet.
Anlage/n:
Schlammspiegelmessung TKA Osterhorn
gez. Lange, stv. FBL
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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