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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-399  

Betreff: Entschlammung der Teichkläranlage Osterhorn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
08.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen ist die Gemeinde Osterhorn verpflichtet alle fünf Jahre eine Schlammspiegelmessung und eine Klärschlammanalyse durchzuführen.

 

Diese Arbeiten wurden im September 2020 durch ein Fachlabor durchgeführt. Die Auswertung (Anlage 1) dieser Untersuchung zeigt, dass die Teiche 1,2 und 4 der Teichkläranlage (TKA) kurzfristig entschlammt werden sollten.

 

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde in den Haushalt 2021 ein Ansatz für die Entschlammung der TKA mit aufgenommen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Vorberatend zuständig ist gem. der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, dass die Entschlammung der Teichkläranlage 2021 durchgeführt und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für die Entschlammung wird nach grober Schätzung mit Kosten von 150.000,00 € gerechnet.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Schlammspiegelmessung TKA Osterhorn
 

 

gez. Lange, stv. FBL

 

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